Siedlungsentwässerung: Auswirkungen einer allfälligen Strommangellage

Aktuell ist die Energieversorgung der Schweiz sichergestellt. Allerdings ist nach wie vor davon auszugehen, dass in Zukunft eine Strommangellage auftreten könnte. Im Ereignisfall sieht die Massnahmenplanung des Bundes in der höchsten Eskalationsstufe eine zyklische Netzabschaltung vor. Von dieser Massnahme wäre auch die kommunale und regionale Abwasserentsorgung betroffen und somit auch die private Siedlungsentwässerung.

Um das Abwasser aus dem Siedlungsgebiet zu transportieren und sinnvoll zu bewirtschaften, sind diverse elektromechanische Systeme und Steuersysteme im Einsatz. Diese sind vor allem in Sonderbauwerken (u.a. Pumpwerke und Regenüberlaufbecken) verbaut. Bei einem Unterbruch der Stromversorgung sind alle elektrisch angetriebenen Abwasserpumpen, sowie Mess- und Regeleinrichtungen nicht mehr funktionstüchtig. Durch den Ausfall dieser Systeme könnte das Abwasser nicht mehr transportiert, respektive der Abfluss nicht mehr gesteuert werden. Somit ist ohne Handeln der jeweiligen Werkeigentümer mit Rückstau in der Kanalisation und im schlimmsten Fall mit einer Überflutung im Haus oder im Siedlungsgebiet zu rechnen.

Ein unkontrolliertes Austreten von ungereinigtem Abwasser kann zu Verschmutzung der Grund- und Oberflächengewässer führen und dadurch die Trinkwasserversorgung beeinträchtigen. Ein länger andauernder Rückstau von Abwasser im Siedlungsgebiet kann, neben Schäden an den Liegenschaften, auch Krankheiten oder gar Seuchen zur Folge haben. Die sichere Ableitung des Abwassers muss deshalb zu jederzeit gewährleistet werden.

Öffentliche Siedlungsentwässerung: Betrieb gewährleistet

Die ARA Zimmerberg und die Kanalisation Thalwil wurden diesbezüglich untersucht. Die Sonderbauwerke der Kanalisation Thalwil funktionieren auch ohne Strom und können mechanisch bedient werden. Es ist also auch in einer Strommangellage oder bei zyklischen Stromabschaltungen der Abfluss der Abwassermengen in die ARA Zimmerberg gewährleistet.

Aber auch die ARA Zimmerberg wäre bei periodischen Stromabschaltungen betroffen. Deswegen wurden verschiedene Szenarien durchgespielt. Im Szenario mit zyklischen 4h-Stromabschaltungen könnte mit dem vorhandenen Notstromaggregat ein Teilbetrieb aufrechterhalten werden. Das zugeführte Abwasser aus der Kanalisation in der Seestrasse würde mit dem Hebewerk in die ARA geführt und zusammen mit dem Abwasser aus dem Zulauf Kapf in die mechanische Vorklärung fliessen, wo es grob gereinigt werden könnte. Für das Notstromaggregat ist der Diesel/Öl-Vorrat auf der Anlage auf 1’000 Liter aufgestockt worden, ebenfalls sind Chemikalien für eine geeignete Flockung des Abwassers in genügender Menge an Lager.

Ein längerer Blackout wäre jedoch verheerend. Die mechanische Reinigung könnte zumindest mit dem Diesel-/Öl-Vorrat bis zu 30 Tage ohne Strom in Betrieb bleiben. Allerdings würden Schwierigkeiten mit der Biologie entstehen, diese könnte mit Notbelüftungen längstens ein bis zwei Tage am Leben gehalten werden. Der Faulturm würde innert drei bis vier Tagen auskühlen. Eine Wiederinbetriebnahme würde Monate dauern und zu riesigen Entsorgungskosten führen.

Private Siedlungsentwässerung: Verantwortung bei den Liegenschaftsbesitzern

Die Liegenschaftseigentümer müssen sich mit ihrer Liegenschaftsentwässerung im Hinblick auf eine Strommangellage und damit verbundene Umwelteinflüsse und Schäden am Gebäude selber auseinandersetzen, denn teilweise werden Untergeschosse oder ganze Gebäude mit Abwasserpumpen entwässert. Während eines Stromunterbruchs funktionieren diese Abwasserpumpen nicht mehr. Dies kann zu Überflutungen führen. Die Nutzung der sanitären Anlagen ist ebenfalls eingeschränkt. Die Liegenschaftenbesitzer müssen deshalb eigene Massnahmen ergreifen. Es ist das Abwassersystem zu überprüfen und die Anwohnenden oder die Arbeitnehmenden sind darauf zu sensibilisieren, dass während eines Stromunterbruchs der individuelle Wasserverbrauch zu reduzieren ist. Nachdem die Stromversorgung wiederhergestellt ist, ist bei allen vom Stromunterbruch betroffenen Bauwerken sicherzustellen, dass die Förderanlagen und die Steuersysteme wieder in Betrieb sind.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.